Bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus arbeiten die ärztlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) eng zu­sammen, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region sicher­zustellen und sie bestmöglich zu informieren. Diesen Schulterschluss gaben die Beteiligten* noch am späten Freitagnachmittag (28.02,) gemeinsam bekannt, nicht ohne erneut auch wesentliche Hinweise an Patienten zu Verhaltensregeln und Antworten auf häufige Fragen zu geben.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle nimmt erwartungsgemäß zu, so die Partner. Ihre Ausbreitung sei bislang in allen Fällen begrenzt. Die lokalen Gesundheitsbehörden hätten entsprechende Quarantänemaßnah­men getroffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhin­dern. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätze die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt aktuell als gering bis mäßig ein. Mit großformatigen Anzeigen in Sonntags- und Tageszeitungen lenken aktuell das Bundesministerium für Gesundheit und die Bildungszentrale für gesundheitliche Aufklägung (BZgA) die Aufmerksamkeit der Bürger, die sich sich selbst und andere vor Ansteckungen schützen, Krankheitszeichen erkennen und Hilfe suchen, auf die Internetnetplattform www.infektionsschutz.de.

Richtigerweise wird auch erneut erwähnt, dass sich diese Einschätzung bei neuen Erkenntnissen kurzfristig ändern kann. Wörtlich heißt es: „Die Inkubationszeit dauert bis zu zwei Wochen, Kontakt­personen von Infizierten sollen daher für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Die Erkrankungsverläufe sind bislang fast alle undramatisch. Die Situation ist dadurch erschwert, dass derzeit viele Menschen an einer Erkältung oder einem grippalen Infekt leiden, oft begleitet von Atemwegsbeschwerden. Dies muss grundsätzlich kein Anlass zur Sorge sein.“

Rat und Tat für Patienten

Beunruhigte Patienten können sich zunächst selbst fragen, ob sie zur Risikogruppe gehören: Wenn Symptome wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Halskratzen und Fieber bestehen und es in jüngerer Zeit einen Aufenthalt in einem Risikogebiet gemäß RKI-Definition gab oder es zu einem Kontakt mit einem bestätigten Corona-Erkrankten oder Corona-Verdachtsfall kam ist eine genaue ärztliche Abklärung erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Patienten sollten in diesem Fall nicht ohne telefonische Anmeldung eine Praxis, ambulante Notdienstpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufsuchen.

Sofern Patienten nach der sorgsamen Prüfung der o. g. Fragen unsicher sind oder tatsächlich ein Risiko auf eine mögliche Corona-Infektion für sich festgestellt haben, sollten sie entweder ihren Haus-/Facharzt oder die kostenlose Arztrufnummer 11 6 11 7 (ohne Vorwahl) anrufen. Hier hilft medizinisches Fachpersonal bei der Klärung weiterer Fragen und es kann durch die Anwendung eines standardisierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens und gezielte Fragen an den Erkrankten in kurzer Zeit eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht beziehungsweise ein Test erforderlich ist.

Grundsätzlich gilt:

  • Telefonischer Kontakt möglichst zum Hausarzt oder die 11 6 11 7 (ohne Vorwahl).
  • Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife).
  • Hustenetikette einhalten (zum Beispiel Husten, Niesen in die Armbeuge).
  • Einwegtaschentücher nutzen (möglichst in einen Mülleimer mit Deckel entsorgen).
  • Abstand halten (nach Möglichkeit mindestens 1–2 Meter zu hustenden und/oder niesenden Personen).
  • Alle Informationen unter: www.infektionsschutz.de

*(Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Kas­senärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie örtliche Gesundheitsbehörden und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)                                                                                    Bild: pixabay