KBV, BNHO und BDB haben ein Konzept entwickelt, bei dem durch Belegärzte* der ambulante mit dem stationären Sektor verbunden wird und so die Lebensqualität von Krebspatienten verbessert werden soll. Die Diagnose Krebs, so die Vertragspartner**, ist für jeden Patienten niederschmetternd. Umso wichtiger sei in diesem gesundheitlichen Ausnahmezustand eine koordinierte Behandlung. Im Zentrum dieser Vereinbarung stehe der Belegarzt mit seinen sektorenübergreifenden Versorgungsmöglichkeiten.

Gerade in der Krebsbehandlung wechseln sich häufig ambulante und stationäre Phasen über einen langen Zeitraum ab. Das ist für Patienten, aber auch für Angehörige eine enorme Belastung. Da ist es beruhigend zu wissen, dass alle Beteiligten dauerhaft teamübergreifend und koordiniert zusammenarbeiten.

Dieses onkologische Vertragskonzept sei „eine „Blaupause für andere Versorgungsbereiche“. In Zukunft würden, laut KBV, auch Hausärzte bei der belegärztlichen Versorgung eine immer stärkere Rolle spielen. Insgesamt müssten intersektorale Versorgungsangebote ausgebaut werden. Die neue Vereinbarung sieht vor, dass mehrere Belegärzte ein Netzwerk bilden und mit einem standardisierten Schnitt- und Fallmanagement arbeiten. So können beispielsweise die in der onkologischen Therapie besonders wichtigen Medikationen nahtlos weitergeführt werden. Weitere Bestandteile sind regelmäßige Versorgungskonferenzen und die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. (siehe dazu auch www.kbv.de)

Was ist ein Belegarzt?*
Belegärzte sind freipraktizierende Ärzte, die an der stationären ärztlichen Versorgung mitwirken und ihre Patienten nicht nur in der eigenen Praxis ambulant, sondern in Belegabteilungen oder Belegkrankenhäusern stationär behandeln. Zwischen Krankenhaus und Belegarzt bestehen vertragliche Bindungen (der sogenannte Belegarztvertrag). Der Belegarzt ist kein Angestellter des Krankenhauses und nicht weisungsgebunden.
(Quellen: §121 Abs. 2 SGB V; gleichlautend in §39 BMV-Ä und §31 Abs. 1 EKV-Ä)

Die Vertragspartner:**
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV);
Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO);
Bundesverband der Belegärzte (BDB).