Schnellere Terminvermittlung für Patienten, kürzere Wartezeiten und jede Woche fünf zusätzliche Sprechstunden: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat in den vergangenen Monaten nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) für viel Wirbel im Gesundheitswesen gesorgt. „Statt Ansätze zu finden, die beschränkten Ressourcen in der ambulanten Versorgung effektiver zu nutzen, wird mit dem TSVG lieber versucht, aus dem System noch mehr Leistung herauszupressen“, so die Einschätzung von Dr. Gerhard Nordmann, 1. KVWL-Vorsitzender auf dem Kongress „Patientensteuerung: Was bringt das TSVG?“ am 20. September d.J. in Dortmund.

Die Veranstaltung war mit mehr als 150 Teilnehmern nach KVWL-Angaben ausgebucht und habe auf diese Weise noch einmal zum Ausdruck gebracht, wie relevant das Thema Patientensteuerung im Versorgungsalltag sei. „Meiner Meinung nach können Gebühren im Gesundheitswesen, wie beispielsweise die 2013 wieder abgeschaffte Praxisgebühr, eine sinnvolle, steuernde Wirkung entfalten. Das TSVG verstärkt allerdings eher die Anspruchshaltung der Patienten, und es bleibt weiterhin der Kompetenz des Einzelnen überlassen, wo er mit seinem Gesundheitsproblem im System andockt, welche Ressourcen er beansprucht“, sagte Dr. Nordmann.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sprach auf dem Kongress die Steuerungspotenziale im Bereich der Notfallversorgung an. So habe das KV-System innovative und umfassende Vorschläge gemacht, wie die Notfall- und Akutversorgung reformiert werden könne. Dabei gehe es darum, die immer knapper werdende Ressource „Arztzeit“ mit den Bedürfnissen der Patienten sinnvoll übereinzubringen.

Mit dem TSVG habe der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit den Vertragsärzten neue, umfassende Aufgaben, auch in Bezug auf die Steuerung der Patienten, auferlegt. Wie sich die neuen Regelungen genau auf den Praxisalltag auswirken würden und ob sie die Fehlinanspruchnahme ärztlicher Leistungen nicht sogar weiter verstärkten, bleibe abzuwarten, so das Fazit der KVWL.

Quelle: kvwl.de Bild: pixabay