Die zunehmende Monopolisierung bei Medizinischen Versorgungszentren müsse gestoppt werden, fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV. Auf ihrem ersten Praxisnetzgipfel Ende November d. J. in Berlin warnte die KBV vor einer immer stärker werdenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Man habe zwar grundsätzlich nichts gegen Investitionen, sie seien erforderlich und Basis jeder selbstständigen Arbeit. Was aber als gefährlich bewertet werde, seien regionale Versorgungsoligopole und versorgungsferne Renditeerwartungen.

Konkret befürchtet der KBV, dass die Arztnetze dabei Gegenstand unternehmerischer Interessen werden könnten. Deshalb hält man eine enge Zusammenarbeit zwischen Praxisnetzen und Kassenärztlicher Vereinigungen (KV) sowie eine Anpassung des entsprechenden Paragrafen 105 Abs. 5 SGB V im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; siehe unten) für zielführend. „Wir teilen die Sorge der Bundesländer, dass das Konstrukt der Medizinischen Versorgungszentren zunehmend missbraucht werden könnte“, sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen . Die Übernahme immer weiterer ambulanter Versorgungsanteile durch Kapitalinvestoren erreiche in manchen Fachgebieten Größenordnungen, die eine gefährliche Konzentration von Versorgungsleistungen in den Händen weniger Investoren mit sich bringe.

Die KBV unterstütze deshalb die Forderung des Bundesrats nach strengeren Regelungen (Stellungnahme des Bundesrats siehe weiter unten). „Die Organisation ambulanter ärztlicher Versorgung darf nicht marktbeherrschenden Anbieterstrukturen überlassen werden“, betonte Gassen. Anlass für seine Sorge sind die Tendenzen zur Bildung konzernartiger Strukturen in der ambulanten Versorgung und von MVZ-Ketten – gefördert von Kapitalinvestoren.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvorgaben für die Anerkennung von Praxisnetzen denkt die KBV auch deshalb an eine mögliche Novellierung, berichtete die „Ärztezeitung“ unter der Überschrift: „Nichts geht über flexible Rahmenvorgaben“. Das Fachblatt gab auch einen Überblick über die weiteren Themen, die auf o.a. Praxisnetzgipfel mit Ärzten und Managern der Netze diskutiert wurden: (https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/977051/praxisnetz-gipfel-kbv-nichts-geht-flexible-rahmenvorgaben.html).
Weitere Quellen: deutsche-aerztenetze.de; kbv.de; Bild: pixabay

BUNDESRAT FORDERT ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN IM TSVG
In seiner Stellungnahme zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundesrat zusätzliche Regelungen gefordert, „um schädlichen Monopolisierungstendenzen in der vertragsärztlichen Versorgung durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wirksam zu begegnen“. Zudem sollten Krankenhäuser zukünftig nur noch MVZ gründen dürfen, wenn es fachlich und räumlich zu ihrem Leistungsspektrum passt. Der Bundesrat begründete seinen Vorstoß damit, dass sich in immer mehr Bereichen der ambulanten Versorgung konzernartige Strukturen ausbildeten, „oft in der Hand renditeorientierter Unternehmen“. Bisher getroffene und die im TSVG vorgesehenen weiteren Regelungen reichten nicht aus, um die medizinische Versorgung in MVZ von „patientenschädlichen Fremdeinflüssen“ freizuhalten.