Die Fristverlängerung für die Online-Anbindung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie den Praxen der Psychotherapeuten wurde Ende letzter Woche erwartungsgemäß vom Bundestag zusammen mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen, das zum 1. Januar in Kraft treten soll. Ursprünglich drohten Sanktionen in Form von Mittelkürzungen, wenn die Praxen nicht bis zum 31.12.2018 angeschlossen sind. Neuer Stichtag ist nunmehr der 30.6.2019. Die ärztlichen Leistungserbringer müssen überdies die Konnektoren für die Online-Anbindung bis zum 1.4.2019 verbindlich bestellt haben, um in die Installationspauschale zu bekommen.

Nach einer internen Schätzung hätten bis Ende 2018 lediglich rund 80.000 von 140.000 Praxen den Online-Zugang freischalten und den Abgleich der Versicherten-Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte durchführen können.

Mit der Fristverlängerung wird auf das bekannte Problem reagiert, dass nur zwei von vier Konnektoren (von Kocobox und der Telekom) die notwendige Zulassung der Gematik zur Installation besaßen. Der dritte Konnektor von RISE hat gerade die Zulassung bekommen, der vierte von Secunet soll kurz vor der Zulassung stehen. Ein weiterer Fortschritt: Die Bertelsmann-Tochter Arvato hat unterdessen die volle Zulassung für den VPN-Zugangsdienst (ähnlich einem Internetprovider) ohne weitere Auflagen erhalten.

Quellen: www.bundestag; www.heise.de Bild: pixabay