Auch Asylsuchende müssen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Diese Forderung des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) der Vereinten Nationen thematisierte jetzt der Verein „Ärzte der Welt“, der vor einer Woche in Genf einen kritischen Bericht vorgelegt hat. Die Vereinten Nationen haben die Bundesregierung zu einer Stellungnahme zu angeblichen Missständen aufgefordert. Die UN-Experten verlangen bis Juni 2018 Informationen darüber, wie die deutsche Regierung den Zugang zu angemessener und bezahlbarer medizinischer Versorgung auch für EU-Bürger, Asylsuchende und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus sicherstellen will.

Der Direktor von Ärzte der Welt, François De Keersmaeker, betonte: „Die heutigen Missstände sind eines reichen Landes wie Deutschland nicht würdig.“ Durch das Leistungsausschlussgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, hätten Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten häufig kaum Zugang zum regulären Gesundheitssystem. Asylsuchende und Menschen ohne Papiere würden sich in vielen Fällen erst gar nicht an einen Arzt wenden, da die Sozialämter vor einer Kostenübernahme verpflichtet seien, die Ausländerbehörden zu informieren. Den Patient/-innen würde dann die Abschiebung drohen.

Als Unterzeichner des UN-Sozialpakts muss Deutschland dem Fachausschuss regelmäßig über dessen Umsetzung Rede und Antwort stehen – unter anderem darüber, wie es um das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung im Land bestellt ist. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in die Beratungen des Ausschusses einzubringen. Mehr dazu: aerztederwelt.org