Anfang 2018 soll sie stehen, die Neukonzeption für die weiter verbesserungsfähige, noch nicht optimal funktionierende ärztliche Notfallversorgung in Deutschland. Wie sie in Zukunft aussehen soll, hat der Sachverständigenrat Gesundheit jetzt erstmals vorgestellt. Im Zentrum stehen integrierte Leitstellen mit einer bundeseinheitlichen Rufnummer.

Diese Analyseergebnisse sind Teil eines Gutachtens, das im Frühjahr 2018 an den Gesundheitsminister offiziell übergeben werden soll. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, erläuterte, dass in der Notfallversorgung und im ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen die Ressourcen nicht so eingesetzt würden, wie es wünschenswert wäre, Viele Patienten, die keine Notfälle seien, gingen direkt in die Notaufnahme. Dies übersteige bei weitem die Kapazitäten dort.

Folgende Kernelemente der künftigen Notfallversorgung wurden genannt:

• Eine integrierte Leitstelle, bestehend aus einem Arzt und einem Disponenten. Die Rufnummern 112 des Notdienstes und 116117 des Bereitschaftsdienstes sollen zu einer zentralen Rufnummer zusammengefasst werden. Kompetente Ansprechpartner sollen die Patienten in die entsprechenden Versorgungspfade leiteten.
• Die zentrale Anlaufstelle („ein Tresen“) in einer Klinik mit Integriertem Notfallzentrum (INZ), die eine Triage nach Dringlichkeit und Bedarf vornimmt und die Patienten entweder zum Bereitschaftsdienst oder zur zentralen Notaufnahme leitet.
• Flankiert wird das Ganze durch ein stützendes umfassendes Telemedizin-System und eine multimediale Aufklärungskampagne inklusive einer App-Nutzung durch Patienten.
• Ärzte sollten darüber hinaus mehr Sprechzeiten auch am Abend und am Wochenende anbieten.

Weitere Infos und Funktionsdiagramme zum Status quo und zum neuen integrierten Notfallversorgungssystem: zm-online.de/news/politik/neues-konzept-zur-aerztlichen-notfallversorgung/