Kritik an der Verlässlichkeit:
Neues BGH-Urteil über Bewertungen in Arztportalen

In Arztsportalen müssen sich Mediziner beurteilen lassen. Aber findet, wer krank ist, dort auch wirklich verlässlich einen guten Arzt? Ein neues BGH-Urteil zwingt Betreiber eines Arztbewertungs-Portals zu mehr Willkürvorsorge und Transparenz bei den Einträgen.

Ob Preisvergleichs- oder Ärztebewertungs-Portale – genau hinschauen ist für Verbraucher und Patienten in jedem Fall wichtig, um eine realistische Einschätzung der dort abgegebenen Bewertungen und Handlungsempfehlung zu gewinnen. Doch die Portale stehen in der Kritik. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Ausdruck einer gewissen Gratwanderung und konkretisiert Pflichten des Betreibers: Die Portale sind jetzt jedenfalls verpflichtet, auf Nachfrage des Arztes zumindest Belege dafür vorzulegen, dass die Bewertung tatsächlich auf einem Arztbesuch basiert (VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016).