Das Bundesverfassungsgericht beurteilt das bisherige Auswahlverfahren zum Medizinstudium (Humanmedizin) als teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Anlässlich dieses BVG-Urteils (19.12.2017) erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es berücksichtigt, dass es neben einer guten Note – die weiterhin wichtig bleiben wird – auch weitere und andere Faktoren gibt, die zeigen, ob ein Studienplatzbewerber auch ein guter Arzt sein könnte. Bund und Länder sind nun aufgefordert, bis Ende 2019 einen entsprechenden Rahmen zu schaffen. Die entsprechenden Faktoren müssen aufgenommen, Maßnahmen wie Bewerbergespräche verbindlich geregelt werden. Das macht das Auswahlverfahren natürlich aufwändiger – hier müssen die Länder den Hochschulen dann auch die notwendigen Ressourcen einräumen.“ (Bild: Med. Fakultät UNI Münster)